- Kleinwasserzuschlag
- Kleinwasserzuschlag,Abkürzung KWZ, Zuschlag zum Beförderungspreis (Fracht) der Binnenschifffahrt zum Ausgleich der höheren Kosten je Gewichtseinheit des Ladegutes, die sich bei niedrigeren Wasserständen durch geringere Beladung der Schiffe ergeben.
Universal-Lexikon. 2012.